Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung den ermäßigten
Umsatzsteuersatz von 0% eingeführt, welcher ab dem Jahr 2023 für die
Lieferung von Photovoltaikanlagen anwendbar ist.
Zur Übermittlung von Einnahmen aus dem Verkauf / Installation von „0%
Photovoltaikanlagen“ muss eine spezielle Buchungskategorie genutzt werden, damit lexoffice.de eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung generiert.
Solltest du von diesem Steuergesetz Gebrauch machen und Belege für „0% Photovoltaikanlagen“ über eine Sticky-Schnittstelle importieren, öffne bitte ein Support Ticket und gebe uns bescheid, sodass für deinen Account diese spezielle lexoffice Anpassung vornehmen können.
Das Team von sticky.de
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